Eigenbeteiligung
Bitte beachten Sie: Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen und von Ersatzkrankenkassen müssen bei der Entlassung aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine Eigenbeteiligung für die Krankenhausbehandlung entrichten. Der Betrag fließt nicht dem Krankenhaus zu, sondern wird an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. Sie können den festgesetzten Betrag bei Ihrer Entlassung im Büro der Patientenaufnahme in bar oder mit EC-Karte bezahlen.