Hinweisgeberschutzgesetz
Am 2. Juli 2023 ist das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist, dass hinweisgebende Personen, sogenannte Whistleblower, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam machen können.
Die Stiftung Bethanien hat in der Abteilung Personal, Recht, Compliance und Innenrevision eine interne Meldestelle nach dem HinSchG eingerichtet.
Diese interne Meldestelle ist zuständig für die Meldung von Informationen oder begründeten Verdachtsmomenten bezüglich begangener oder bevorstehender Gesetzesverstöße in unserem Hause. Hierzu zählen nicht nur Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, sondern auch Verstöße gegen ausgewähltes Bundes-, Landes- und/oder EU-Recht (§ 2 Abs. 1 HinSchG).
Mit Lob, Kritik, Ideen und allgemeinen Beschwerden können Sie sich weiterhin gerne an unser Lob- und Beschwerdemanagement wenden.
Die interne Meldestelle behandelt Meldungen vertraulich, d.h. die beschuldigten Personen erfahren im Regelfall nicht, wer die interne Meldestelle informiert hat. Ohne Ihre Zustimmung wird Ihre Identität nur offengelegt, wenn Sie eine offensichtlich falsche Meldung abgeben oder wir ausnahmsweise rechtlich zur Offenlegung verpflichtet sind. Sie können Meldungen über Gesetzesverstöße auch anonym abgeben. Das hat allerdings den Nachteil, dass die interne Meldestelle Sie bei Rückfragen nicht kontaktieren oder über ergriffene und geplante Maßnahmen informieren kann.
Abteilung Compliance und Arbeitsrecht
Bethanienstraße 21
47441 Moers
Karriereportal Bethanien
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