Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Seit dem 01.01.2024 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeiter: innen. Das Gesetz nimmt Unternehmen in die Pflicht, in angemessener Weise entlang der gesamten Lieferkette und im eigenen Geschäftsbetrieb auf die Einhaltung der Menschenrechte, sowie auf den Umweltschutz zu achten. Dadurch sollen menschenrechtliche bzw. umweltbezogene Risiken vermieden, minimiert oder die Verletzung entsprechender Pflichten beendet werden.
Mit etwa 1900 Mitarbeiter:innen fällt die Stiftung Bethanien Moers somit ebenfalls unter das LkSG. Unabhängig dessen handeln wir in allen Bereichen, so auch in der Beschaffung, getreu der Grundsätze unseres christlich geprägten Leitbilds:
„Miteinander, Würde, Menschlichkeit.“
, sodass die Achtung der Menschenrechte, sowie das Minimieren von Umweltbelastungen innerhalb der Lieferketten und im eigenen Geschäftsbetrieb stets berücksichtigt werden. Aus diesem Grund nehmen wir auch unsere Lieferanten in die Pflicht mindestens entsprechend der Vorgaben des LkSG zu handeln. Mehr Informationen erhalten Sie in der Grundsatzerklärung.
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