Zuhause in Moers
Erwerbstätigkeit
Unter Erwerbstätigkeit wird in Deutschland ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis verstanden. Geregelt wird diese Beschäftigung durch einen Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in.
Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer:innen in Deutschland
Die rechtliche Grundlage hier stellt der Arbeitsvertrag dar. Hier werden die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer:innen gegenüber den Arbeitgeber:innen beschrieben. Vor Vertragsunterzeichnung sollten unbedingt die folgenden Informationen vorliegen:
- Namen der Vertragspartner:innen
- Vertragsbeginn und Dauer
- Angaben zur Probezeit (falls eine solche festgelegt wird)
- Arbeitsort
- Angaben zum Gehalt
- Angaben zur Arbeitszeit, also wie viele Stunden Sie pro Woche arbeiten werden
- Urlaubsanspruch
- Angaben zu Kündigungsfristen. Grundsätzlich gilt in Deutschland eine rechtlich bindende Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen
Sollte das Beschäftigungsverhältnis über einen Tarifvertrag geregelt sein, dann befinden sich diese Informationen nicht im individuellen Arbeitsvertrag, sondern im Tarifvertrag.
Als Arbeitnehmer:in besteht ein Anspruch auf betriebliche Mitbestimmung und Mitgestaltung innerhalb des Unternehmens. Bei öffentlichen oder privaten Arbeitgebern ist hierfür der Betriebsrat ansprechbar. Als gewählte Arbeiternehmervertretung in Betrieben, Unternehmen und Konzernen vertreten sie die Interessen aller Mitarbeiter:innen. In kirchlichen oder caritativen Einrichtungen nennt man das Organ für Mitbestimmung Mitarbeitervertretung (MAV). Ihre gewählten Mitglieder vertreten auch hier die Interessen der Mitarbeitenden gegenüber dem Dienstgeber. Ihre Aufgaben sind vergleichbar mit denen von Betriebsräten.
Weitere Information und Beratungsangebote zu diesem Thema Rechte und Pflichten von Arbeitnehmenden finden Sie beispielsweise hier:
make it in germany
Weitere Informationen zum Thema Arbeitsvertrag finden Sie hier.
Bei der Kranken- und Pflegeversicherung handelt es sich um eine solidarische Versicherung. Das bedeutet, dass die gezahlten Beiträge alle einzahlender Mitglieder gebündelt werden und Bedarfsgerecht für die Kostenerstattung im Krankheits- oder Pflegefall eines beitragszahlenden Mitgliedes eingesetzt werden. Neben der Kostenübernahme im Krankheitsfall werden von der gesetzlichen Krankenversicherung Kosten für die Gesundheitsversorgung (z.B. für den Zahnarzt) sowie Rehabilitationsmaßnahmen und die Kosten für die Geburt übernommen.
Sollte ein Mitglied aufgrund einer Krankheit für längere Zeit nicht arbeiten können und daher kein Gehalt von seinem bzw. seiner Arbeitgeber:in erhalten, erfolgt eine Ausgleichszahlung im Form von Krankengeld. Mit dem Abschluss einer Krankenversicherung erhält man in Deutschland automatisch auch eine Pflegeversicherung.
Die Rentenversicherung soll die Altersvorsorge nach Renteneintritt absichern. Es handelt sich hierbei um eine beitragsabhängige Geldleistung. Die Höhe der im Alter ausgezahlten Leistung (Rente) ist daher von den individuell eingezahlten Beiträgen abhängig. In der Regel ist die Auszahlung der gesetzlichen Rente auch ins Ausland möglich. In Einzelfällen kann es allerdings zu Einschränkungen der Leistungen kommen, daher sollte man sich im Vorfeld die der Deutschen Rentenversicherung über seine persönliche Situation informieren.
Im Fall der Arbeitslosigkeit wird über die Arbeitslosenversicherung eine Geldleistung für einen bestimmten Zeitraum ausgezahlt. Diese Geldleistung wird auch Arbeitslosengeld genannt. Die Höhe des Arbeitslosengeldes berechnet sich anhand der Höhe des Gehaltes aus den letzten 12 Monaten. Bei kinderlosen Personen handelt es sich hierbei um 60% des letzten Nettogehaltes und bei Personen mit Kindern um 67%.
Einwanderungsprozess und Integrationsförderung
Um aus einem Drittstaat in die Bundesrepublik Deutschland einreisen zu können, ist die Beantragung eines Visums und der Erhalt eines sogenannten Aufenthaltstitels notwendig. Der Aufenthaltstitel richtet sich nach dem Zweck der Einreise.
Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) besteht die Möglichkeit eines beschleunigten Einreiseverfahren für Fachkräfte. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach §81a AufenthG wird im Bundesland NRW von der Zentralstelle für Fachkräfteeinwanderung (ZFE) abgewickelt. Es handelt sich hierbei um eine kostenpflichtige Alternative zum regulären Einreiseverfahren.
Sofern ein konkretes Tätigkeitsangebot in Deutschland vorliegt, kann der bzw. die zukünftige Arbeitgeber:in das „Beschleunigtes Fachkräfteverfahren“ beantragen. Hierfür wird eine Gebühr fällig, die der bzw. die Arbeitgeber:in entrichtet.
Bei dem beschleunigten Fachkräfteverfahren nimmt die Ausländerbehörde eine besondere Rolle ein. Sie ist insbesondere verantwortlich für die Beratung des bzw. der Arbeitgeber:in über die Einreisevoraussetzungen und für die Prüfung aller geltenden Voraussetzungen. Des Weiteren ist die Ausländerbehörde für die Einleitung des Anerkennungsverfahrens zuständig.
Alle am Anerkennungsverfahren beteiligten Behörden, sind an verbindliche Fristen gebunden. Beim beschleunigte Fachkräfteverfahren kann in der Regel von einer Bearbeitungszeit von etwa vier Monate ausgegangen werden. Dabei dauert die Visumserteilung gut sechs Wochen, das Anerkennungsverfahren ungefähr zwei Monate und letztlich etwa eine Woche für das Zustimmungsverfahren. Alternativ besteht die Möglichkeit über das reguläre Einreiseverfahren und das Verfahren zur Erlangung einer Vorabzustimmung der Bundesagentur. Die Wahl des Einreiseverfahrens sollten in jedem Fall gemeinsam mit dem bzw. der zukünftigen Arbeitgeber:in getroffen werden. Ebenso kann auch der Familiennachzug von Ehrpartnerinnen und Ehepartnern sowie Kindern beantragt werden, wenn die Anträge hierzu in einem zeitlichen Zusammenhang stehen.
Voraussetzung für das beschleunigte Fachkräfteverfahren:
- Konkretes Arbeitsplatzangebot
- Die Pflegefachkraft befindet sich noch im Heimatland/ Ausland
- Dem bzw. der Arbeitgeber:in liegt eine Vollmacht vor
Weitere Information und Beratungsangebote zu diesem Thema Einwanderungsprozess und Integrationsförderung finden Sie beispielsweise hier:
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Behördlicher Einreiseprozess begleitet durch die Stiftung Bethanien Moers
Recruiting Management
Individuelle Begleitung durch die Stiftung Bethanien
Das Recruitingmanagement der Stiftung Bethanien versteht sich als zentraler Ansprechpartner für die internationale Pflegefachkraft in allen Themenbereichen. Die persönliche Betreuung beginnt bereits im Heimatland der Pflegefachkraft und wird ab der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland intensiviert und erstreckt sich über den Zeitpunkt der beruflichen Anerkennung hinaus.
Folgende Tätigkeitfelder zu den Hauptaufgaben des Recruiting Management:
• Interne Organisation und Koordination (Terminvereinbarung, Sprachtestung, Weiterbildungsplan, Personaladministration etc.)
• Kommunikation mit den Behörden (deutsche Botschaft, Ausländerbehörde)
• Unterstützung und Beratung beim Abschluss einer gesetzlichen Krankenversicherung
• Unterstützung und Beratung bzgl. des Einreisefluges
• Persönliche Abholung vom Flughafen
• Eröffnung eines deutschen Bankkontos
• Unterstützung und Beratung beim Abschluss eines Handyvertrages
•Terminkoordination beim Einwohnermeldeamt sowie bei der Ausländerbehörde
• Organisation von Wohnraum
• Unterstützung beim Familiennachzug
• Workshop zum Leben in Deutschland (im Rahmen des Pflegekurses)
• Sprechstundenangebot: Ansprechpartner und Mentor in allen persönlichen Fragestellungen
Seit 2005 gibt es auf Bundeseben die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte - ein spezielles Angebot für neuzugewanderte Migrantinnen und Migranten
Ein weiteres Angebot ist mbeon-Migrationsberatung. Dahin steckt ein digitales Angebot das die Möglichkeit einer kostenfreie, anonyme und datensichere Chat-Beratung via APP rund um das Ankommen in Deutschland. Insbesondere geht es hier die Themen Arbeit und Beruf, Deutsch lernen, Gesundheit und Wohnen. Gleichzeitig stehen umfangreiche Informationen zur Migration als Orientierungshilfe in der App sowie auf der Webseite zur Verfügung.
Ein weiteres bundesweites Beratungsangebot zu sozial- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen für Migrant:innen, bietet Faire Integration. In den Beratungsstellen können sowohl Personen, die sich bereits in Arbeit, Ausbildung oder Praktikum befinden, Rat zu konkreten Fragestellungen erhalten.
Politische, soziale, religiöse und kulturelle Beteiligungsmöglichkeiten
In Deutschland besteht die Möglichkeit, sich auf vielfältige Art und Weise politisch, sozial, religiös sowie kulturell zu engagieren. Einen Überblick über die Vielzahl von Beteiligungs- und Unterstützungsmöglichkeiten gelingt über die Seite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.
Darüber hinaus ermöglichen die Migranten(selbst)organisationen soziale und kulturelle Teilhabe. Hierzu zählt etwa die Vereinigung von international angeworbenen Pflegekräften in Deutschland.
Eine weitere Option ist, dass die Kontaktaufnahme Gemeinden oder Kirchengemeinden sowie Vereinen am Wohnort.
Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Weitere Information und Beratungsangebote
zum Thema Politische, soziale, religiöse und kulturelle Beteiligungsmöglichkeiten finden Sie beispielsweise hier: