Anschrift
Sekretariat der Pflegefachschule
Bethanienstraße 15
47441 Moers
Kontakt
Drei Ausbildungsgänge – April, August und Oktober
Die Ausbildung beginnt jeweils zum 01. April, 01. August und 01. Oktober eines jeden Jahres.
Welche Zugangsvoraussetzungen muss ich mitbringen?
- den mittleren Schulabschluss oder einen anderen als gleichwertig anerkannten Abschluss
- Hauptschulabschluss oder einen anderen als gleichwertig anerkannten Abschluss, zusammen mit dem Nachweis:
- einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder
- einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer (Pflegeassistenz, Altenpflegeassistenz) - der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung
Anerkennung der Gleichwertigkeit von schulischen Abschlüssen
Ausbildungsinteressierte, die ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben, benötigen eine Anerkennung ihres Schulabschlusses. Hierzu müssen beglaubigte und übersetzte Zeugnisse/Zertifikate bei der Bezirksregierung vorgelegt werden. Die von dort ausgestellte Anerkennung muss den Bewerbungsunterlagen beigefügt werden (bzw. vor Ausbildungsbeginn eingereicht werden).
Wenn wir Ihr Interesse für einen der beiden Ausbildungsgänge geweckt haben, dann bewerben Sie sich bitte mit vollständigen, aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bei uns.
Wir freuen uns auf Sie!
Generalistische Ausbildung
Alles was Sie rund um die Ausbildung zum Pflegefachmann bzw. zur Pflegefachfrau wissen müssen, erfahren Sie hier.
Ausbildung zur Pflegefachassistenz
Alles was Sie rund um die Ausbildung zur Pflegefachassistenz wissen müssen, erfahren Sie hier.