Der Pflegsatzrechner
Möchten Sie ermitteln, mit welchen Pflegekosten Sie voraussichtlich rechnen können? Unser Pflegesatzrechner unterstützt Sie dabei. Klicken Sie einfach die zutreffenden Auswahlkriterien an und Sie erhalten einen direkten Überblick über die voraussichtlichen Kosten.
Leistungszuschlag
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten ab dem 01. Januar 2024 einen Leistungszuschlag in Höhe von
- 15 v. H. ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen bei einem Leistungsbezug nach § 43 SGB XI von bis einschließlich 12 Monaten Aufenthaltsdauer,
- 30 v. H. ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen bei einem Leistungsbezug nach § 43 SGB XI von mehr als 12 Monaten Aufenthaltsdauer,
- 50 v. H. ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen bei einem Leistungsbezug nach § 43 SGB XI von mehr als 24 Monaten Aufenthaltsdauer,
- 75 v. H. ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen bei einem Leistungsbezug nach § 43 SGB XI von mehr als 36 Monaten Aufenthaltsdauer.
Der Leistungszuschlag wird in entsprechender Höhe zum Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Ausbildungsumlagen, die der bzw. die Bewohner:in zu zahlen hat, geleistet. Bei der Berechnung des Leistungszuschlages werden die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten nicht berücksichtigt, so dass diese in voller Höhe zu tragen sind.
Downloads
Informationen zu Leistungen und Angeboten
(128KB)
Anmeldung zur Aufnahme
PDF (770KB)
Wichtige Informationen zur Finanzierung
PDF (58KB)
Ärztlicher Fragebogen
(77KB)
Merkblatt für den Heimeinzug
(81KB)
Pflegesätze im Seniorenstift
PDF (119KB)